Bundesnetzagentur: Telekom muss weiterhin Call by Call anbieten

Techtix
2 Min Read

Die Telekom wurde seitens der Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, ihren Kunden weiterhin die Möglichkeit zu geben, günstigere Tarife mit Preselection beziehungsweise Call by Call nutzen zu können.
Bundesnetzagentur Telekom Call by Calll

Sparvorwahlen auch mit Internettelefon nutzbar

Zwischenzeitlich gibt es zwar hauptsächlich so genannte Flatrates und großzügige Volumentarife, insbesondere ältere Menschen nehmen jedoch noch häufig die Möglichkeit wahr, und wählen die so genannten Sparvorwahlen. Wissenswert ist zudem, dass sich diese nicht nur mit analogen Telefonen oder ISDN-Telefonen nutzen lassen, sondern auch mit der modernen Internettelefonie (VoIP). Anders als viele Telekommunikationsanbieter muss die Telekom die Tarife sowohl für Ihre Festnetzanschlüsse wie auch für einige andere Anschlüsse durch die Bundesnetzagentur genehmigen lassen.

Faier Wettbewerb soll garantiert werden

Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Da die Telekom den Status einer Behörde hatte und aus diesem Grunde über entsprechend gute Infrastruktur verfügt, besitzt sie von vorneherein einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Um diesen möglichst gering zu halten, setzt die Bundesnetzagentur die Tarife für die Telekom im Verhältnis zu den Konkurrenten fest. Lediglich bei Firmenkunden, die einen Umsatz von über 500.000 Euro pro Jahr generieren, wird seitens der Bundesnetzagentur keine Regulierung vorgenommen. Der Grund liegt darin, weil die Telekom nach Angaben der Bundesnetzagentur in diesem Segment “über keine beträchtliche Marktmacht mehr verfügen würde.“ Im Zuge der immer weiter um sich greifenden mobilen Nutzung von Endgeräten scheint aber auch langfristig der herkömmliche Festnetzanschluss zur Disposition zu stehen.

Bild: (c) cc/wuerml

Share This Article
Leave a comment