Datenschutzurteil: Unternehmen können Facebook-Fanseiten betreiben

Techtix
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Für Datenschützer bedeutet es eine Niederlage, für Facebook und Unternehmen einen juristischen Sieg. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat eine zuvor erlassene Anordnung von Datenschützern für ungültig erklärt.

Datenschutz Urteil Unternehmen Facebook-Fanseiten

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein wollte Unternehmen verbieten, Fanseiten beim sozialen Netzwerk Facebook zu betreiben.

Drei Unternehmen klagten gegen Anordnung von Datenschützern

Das Verwaltungsgericht in Schleswig teilte in seiner Entscheidung am Mittwoch mit, das Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen in Schleswig Holstein entsprechende Seiten bei Facebook betreiben dürfen. In seiner Entscheidung entsprach das Verwaltungsgericht drei Klagen von schleswig-holsteinischen Unternehmen. Die Klagen sind als Musterklagen zu verstehen. Die Unternehmen wandten sich gegen die Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz.

Gericht ließ Berufung zu

Das Landeszentrum für Datenschutz wollte den Unternehmen verbieten, Facebook zu nutzen. Die Datenschützer hatten dies damit begründet, dass Facebook von den Nutzern der Fanseiten persönliche Daten für Werbezwecke erheben würde und entsprechende Nutzungsprofile erstellen würde. Dabei würden zentrale Datenschutzregelungen nicht beachtet. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz war ferner der Auffassung, dass die Unternehmen für diesen Rechtsbruch mitverantwortlich seien. Deshalb wurde im November 2011 die Anordnung erlassen, das Unternehmen die Fanseiten auf Facebook schließen müssten. Ansonsten müssten die Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro bezahlen. Das Verwaltungsgericht in Schleswig entschied nun, dass die Unternehmen juristisch gesehen nicht für den Datenschutz bei Facebook verantwortlich seien. Weil der Fall jedoch von “grundsätzlicher Bedeutung sei,“ ließ das Gericht Berufung gegen das Urteil zu.

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