Ebay: BGH-Urteil sorgt für Klarheit bei Niedrigauktionen

Techtix
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Ein BGH-Urteil zu den so genannten Niedrigauktionen bei eBay sorgt nun für Klarheit.

Ebay BGH-Urteil Niedrigauktionen

Demnach ist ein Kaufvertrag mit dem jeweils Höchstbietenden dann geschlossen, wenn die Auktion beendet ist oder der Anbieter die Auktion von sich aus beenden will.

Auto für einen Euro ersteigert

Auch dann gilt das Angebot als rechtsverbindlicher Kaufvertrag. In dem vorliegenden Fall hatte ein Bieter im Jahr 2012 bei eBay auf ein Auto geboten und dieses für lediglich einen Euro ersteigert. Der Verkäufer hatte hingegen die Versteigerung abgebrochen und das Auto für 4200 Euro außerhalb der Online-Plattform eBay verkauft.

Missbrauch durch Urteil möglich

Die Richter am BGH urteilten nun, dass der Verkäufer dem Bieter einen Schadenersatz zahlen muss. Lediglich bei bestimmten Fällen ist es möglich, eine angebotene Ware bei eBay zurückzuziehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Ware sich als gestohlen herausstellt oder aber zwischenzeitlich defekt wurde. Das jüngste Urteil könnte jedoch so genannte „professionelle Abbruch-Profis“ dazu verleiten, absichtlich Versteigerungen bei eBay zu unterbrechen, um dann im Anschluss Schadenersatz einzuklagen. Letztlich könnte deshalb durch das jüngste Urteil die Verkaufsplattform eBay an Zuspruch verlieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn lediglich das Mindestgebot erreicht wird. Deshalb ist es durchaus möglich, dass zukünftig immer weniger Personen bei eBay Sachen verkaufen oder im Gegenzug versteigern wollen, weil diese Angst haben, ansonsten Schadenersatz leisten zu müssen.

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