EUGH: Facebook bei Datenschutz in die Defensive gedrängt

Techtix
2 Min Read

Der EU-Generalanwalt Yves Bot hat durch sein Rechtsgutachten im Hinblick auf die Missachtung des Datenschutzes seitens Facebook für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine mögliche Entscheidungsgrundlage geschaffen. Der Österreicher Maximilian Schrems hatte zuvor mit seiner Datenschutzbeschwerde gegen Facebook das Verfahren losgetreten.

Facebook-AGB-Abstimmung

Österreicher hatte Datenschutzklage gegen Facebook eingereicht

Yves Bot hatte dem EuGH ein Rechtsgutachten im Hinblick auf die Datenschutzverstöße gegen europäisches Datenschutzrecht seitens Facebook vorgelegt. Demnach sind die USA im Hinblick auf Daten europäischer Bürger nicht sicher. Die im Jahr 2000 durch die EU-Kommission festgelegte Bestimmung, dass das US-Datenschutz-Niveau im Hinblick auf die EU als ausreichend zu bezeichnen sei, wäre damit hinfällig.

Folgt der EUGH dem Gutachten sind auch andere Unternehmen wie Dropbox betroffen

Europäische Datenschutzämter können demnach durch Facebook derzeit daran gehindert werden, Datenübertragungen europäischer Nutzer und deren Übertragung an Server in den Vereinigten Staaten von Amerika auszusetzen. Zahlreiche Datenschutzexperten, wie der Düsseldorfer Rechtsanwalt für IT-Recht, Michael Terhaag, sehen das Rechtsgutachten des Generalsanwalts demnach auch als korrekt an. Sollte der Europäische Gerichtshof dem Rechtsgutachten folgen, dürfte damit nicht nur die Übertragung von Daten an Facebook hinfällig sein, sondern auch beispielsweise von Anbietern wie Dropbox. Demnach dürfen Rechtsanwälte im Falle eines entsprechenden Urteils durch den EuGH zukünftig US-Unternehmen abmahnen, wenn Daten europäischer Bürger in den USA gespeichert würden. Der Generalanwalt stellt zudem im Hinblick auf die Ausspäh-Aktion des US-Geheimdienstes NSA fest, “dass der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bedeutet“. Fraglich bleibt allerdings, ob sich zumindest die US-Geheimdienste an ein entsprechendes Urteil halten würden.

Share This Article
Leave a comment