Kartellbildung bei Laufwerksherstellern?

Techtix
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Dreizehn Unternehmen werden von der Europäischen Kommission verdächtigt, ein Preiskartell gebildet zu haben.

Laufwerk-Hersteller

Nach Angaben der EU-Kommission gab es illegale Preisabsprachen, die über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren hinweg Bestand hatten.

Dreizehn Unternehmen sollen sich an illegalen Preisabsprachen beteiligt haben

Demnach war das vordringliche Ziel der an der Kartellbildung beteiligten Unternehmen das Verhalten bei Ausschreibungen zu koordinieren und dadurch den eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu vergrößern. Als Hauptbeteiligte des Kartells gelten zwei Firmen, die als Erstausrüster im Bereich der optischen Laufwerke für normale Desktop-PC’s, Notebooks und Server fungieren. Das Preisabspracheverhalten gilt indes als Verstoß gegen die europäischen Kartellgesetze. Aus diesem Grunde wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen die von den Preisabsprachen betroffenen Unternehmen auf Basis der Artikel 101 AEUV und 53 EWR-Vertrag eingeleitet.

Den Unternehmen drohen Strafzahlungen in beträchtlicher Höhe und eine Klageflut

Wenn sich die Verdachtsmomente bestätigen sollten, könnten den betreffenden Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von bis zu zehn Prozent des jeweiligen Jahresumsatzes drohen. Zudem käme es zu weiteren Klagen seitens der durch die Preisabsprachen benachteiligten Unternehmen. Immer wieder kommt es zu illegalen Preisabsprachen bei Unternehmen. Diese sorgen dafür, dass die Preise auf einem annähernden Niveau bleiben. Dadurch haben die beteiligten Unternehmen den Vorteil, dass alle in etwa gleich hohe Umsätze erzielen und durch die Kartellbildung quasi der Kuchen der Produkte unter den Kartellbeteiligten aufgeteilt wird, während andere, außenstehende Unternehmen übergangen werden und dadurch Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.

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