NSA: Überwachung von Telefonen laut US-Gericht rechtswidrig

Techtix
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Das Abhören von Telefonaten innerhalb der USA ist nach einem Urteil eines US-Gerichts rechtswidrig. Das Gericht begründet die Rechtswidrigkeit mit dem Patriot Act.

NSA: Überwachung von Telefonen laut US-Gericht rechtswidrig

New Yorker Berufungsgericht gab Bürgerrechtlern Recht

Das New Yorker Berufungsgericht stufte damit die massenhaften Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA als rechtswidrig ein. Gegen die Praktiken des US-Geheimdienstes klagte die Bürgerrechtsorganisation “American Civil Liberties Union“. Zuvor hatten mehrere US-Gerichte die Praktiken der NSA als rechtskonform bezeichnet. Mithilfe des Bundesgesetzes “Patriot Act“ wurden die Bürgerrechte nach dem 11. September 2001 dahingehend eingeschränkt, dass die US-Sicherheitsbehörden zahlreiche zusätzliche Befugnisse erhielten. Das US-Berufungsgericht urteilte nun, das lediglich die Speicherung von geschäftlichen Datenverbindungen durch den Inlandsgeheimdienst FBI erlaubt sei.

US-Kongress debattiert über Weiterführung: Droht erneute Telefonüberwachung?

Ende Mai läuft das strittige Bundesgesetz aus. Derzeit debattiert der US-Kongress darüber, ob der Patriot Act weitergeführt werden darf, die US-Geheimdienste zusätzliche Befugnisse erhalten können oder ob das Gesetz auslaufen soll. Das US-Berufungsgericht teilte in der Urteilsbegründung aber auch mit, dass der Kongress berechtigt sei eine Verschärfung der Telefonüberwachung zu beschließen. Das hier zur Rechtsgrundlage stehende Bundesgesetz des Patriot Acts würde jedoch keine ausreichende Rechtfertigung für die Abwehrpraktiken der NSA darstellen, so die Richter.

Nebenklage wurde zurückgewiesen: Kein Verfassungsverstoß

In einer Nebenklage der Bürgerrechtsorganisation urteilte das Gericht jedoch gegen die Kläger. Denn gegen die Verfassung verstoße die Abhöraktion des US-Geheimdienstes nicht, so das Gericht. Da der Kongress von den rechtsgerichteten Republikanern dominiert wird, dürfte eine Verschärfung des Patriot Acts aller Voraussicht nach die Konsequenz darstellen.

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