Im Fall des früheren Online-PC-Shop “PC Fritz“ gibt es ein erstes Urteil. Demnach wurde ein 31 -jähriger Berliner zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
PC Fritz: Erstes Urteil: Verurteilt wegen Steuerhinterziehung
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Verurteilte das Unternehmen im maßgeblichen Sinne geleitet hat. Verurteilt wurde der 31-Jährige allerdings nicht wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung sondern weil er 900.000 Euro an Steuern hinterzogen haben soll. Der Fall “PC Fritz“ war deshalb so brisant, weil das Unternehmen im Internet über seinen Online-Shop zahlreiche Kopien von Windows 7 für zum Teil lediglich 20 Euro verkauft hatte. Die Originalversionen hingegen kosteten ein Vielfaches mehr. Als offensichtlicher Strohmann wurde Maik Mahlow in der Funktion eines Geschäftsführers eingesetzt.
Mahlow täuschte Krebserkrankung vor
Um die Verkäufe des Online-Shops anzukurbeln dachten sich die Hintermänner des Betruges wohl aus, dass Mahlow eine Krebserkrankung vortäuschen sollte. Microsoft engagierte wegen des Verdachts illegaler Raubkopien Privatdetektive, die letztlich die Polizei dazu animierten, eine Großrazzia im September 2013 bei dem Unternehmen durchzuführen. Dabei wurden über 100.000 verdächtige CDs ist sichergestellt. Kurz danach flog das Geschäft mit den illegalen Raubkopien auf. Auch Mahlow muss sich in dem Fall noch vor Gericht verantworten. Der 38-Jährige ehemalige Geschäftsführer von “PC Fritz“ sagte in dem Prozess als Kronzeuge aus. Dennoch ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs sowie Verletzung von Urheber-und Markenrechten und auch wegen Steuerhinterziehung gegen Mahlow. Aufgrund der angewandten Kronzeugenregelung dürfte aber ein relativ mildes Urteil für Mahlow sicher sein. Dies gilt umso mehr, wenn er wirklich nur als Strohmann eingesetzt wurde.