Gema will für eingebettete YouTube-Videos Geld

Techtix
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Die GEMA will erreichen, dass Internetnutzer, die YouTube-Videos in Blogs einbetten oder bei Facebook posten zukünftig Geld an die GEMA entrichten müssen.

Gema-eingebettete YouTube-Videos

Wie eine Sprecherin der GEMA gegenüber dem Nachrichtenportal “Golem“ mitteilte, soll zukünftig nicht nur YouTube selbst, sondern auch all jene Nutzergebühren entrichten, die YouTube-Videos bei Facebook oder in Internet-Blogs integrieren.

Will die GEMA doppelte Lizenzgebühren kassieren?

Da allerdings YouTube sowieso bereits Lizenzgebühren für die Werke bezahlt, würde die GEMA somit doppelt Geld erhalten. Da die Inhalte letztlich nicht von dem Nutzer selbst zur Verfügung gestellt werden, sondern nachweislich YouTube-Videos darstellen, dürfte das Erheben einer doppelten Lizenzpflicht für ein und denselben Inhalt sehr schwer einzufordern sein. Das letzte Wort hat letztlich die EU-Kommission.

Europäische Gerichtshof muss sich mit der Frage  von YouTube-Videos beschäftigen

Auch der Europäische Gerichtshof muss sich mit dieser Frage beschäftigen. Grundlage für den Europäischen Gerichtshof ist dabei ein vor dem Bundesgerichtshof verhandeltes Verfahren wegen eines Werbefilms für Wasserfilter. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH das Verfahren zur abschließenden Klärung vorgelegt. Das Aktenzeichen hierzu lautet 1ZR 46/12. dabei geht es insbesondere um die Frage, ob das Einbinden eines Internet-Videos nichts anderes ist als einer Art der Verlinkung. Weil die derzeit geltenden Richtlinien vor der Zeit von YouTube liegen, muss der Europäische Gerichtshof die existierende Richtlinie an die heutigen Verhältnisse neu anpassen.

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