Die GEMA hat die Verhandlungen mit YouTube als gescheitert erklärt. Der Streitwert beträgt 1,6 Millionen Euro.
Die GEMA fordert nun von Google, als Mutterunternehmen von YouTube, Schadenersatz.
Sowohl Google als auch die GEMA erklärten Verhandlungen für gescheitert
Hierbei wirft die GEMA dem Google-Konzern die unlizenzierte Nutzung von insgesamt 1000 Musikstücken vor. Bereits Ende letzten Jahres hatte Google seinerseits die Verhandlungen mit der GEMA als gescheitert bezeichnet. Die GEMA ist in ihrer Funktion als Verwertungsgesellschaft zwischenzeitlich vor die Schiedsstelle des Deutschen Patent-und Markenamtes in München gezogen. Dieses soll die Angemessenheit der jeweiligen Mindestvergütungen prüfen. Dies teilte die GEMA am Donnerstag mit. Bereits seit dem Jahr 2009 versucht die GEMA einen zur damaligen Zeit noch existierenden Vergütungsvertrag mit Google neu zu konzipieren. Bislang misslang jedoch eine beiderseitige Einigung. Bis zum Dezember 2012 wurde jedoch zwischen beiden Verhandlungspartnern nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
GEMA: Teilerfolg vor Gericht erzielt
Einen Teilerfolg konnte die GEMA im April 2012 beim Landgericht Hamburg erwirken. Das Landgericht Hamburg urteilte dabei, dass YouTube dafür sorgen müsse, dass urheberrechtsgeschütztes Videomaterial nicht hochgeladen werden dürfe. Dies sicherzustellen obliege YouTube, so das Gericht. Beide Streitparteien haben jedoch ihrerseits Berufung eingelegt. Ob eine gütliche Einigung noch zu erreichen ist, bleibt derweil ungewiss. Die GEMA macht mittlerweile nicht nur mit dem Einklagen von Gebühren bei YouTube von sich reden, sondern auch durch Ihr neues Gebührenmodell. Dieses stößt bei vielen kleinen Ladenbesitzern und Discobetreibern auf Unverständnis. Auch hierzu gibt es noch anhängige Rechtsstreitigkeiten.