EU-Kommission sorgt sich um gewisse Google-Geschäftspraktiken

admin
1 Min Read

Die EU-Kommission hatte bereits im Jahre 2010 ein Wettbewerbsverfahren gegen den Internetsuchmaschinengiganten Google eingeleitet.

Google-Wettbewerbsverfahren

Insbesondere werden vier Punkte als wettbewerbsrechtlich kritisch betrachtet.

EU-Kommission: Vertikale Suche bei Google kritisiert

Erstens wird die sogenannte „vertikale Suche“ als Gefährdung der Wettbewerbsfreiheit betrachtet, weil diese Art der Suche Google-eigene Dienste bevorzuge, so die EU-Kommission. Bei dem „vertikalen Suchen“ wird der Fokus der Suche nur auf bestimmte ausgewählte Produktgruppen gerichtet. Als Zweites kritisiert die EU-Kommission, dass Google Konkurrenzangebote kopiert und für die eigenen Dienstanwendungen nutzt. Da dies ohne Gegenleistung erfolgt, würde Google davon kostenlos profitieren.

Will Google die Konkurrenz ausschalten?

Als Drittes wird der Abschluss von Verträgen mit Werbepartnern von Google genant. Die Verträge sollen demnach so gestaltet worden sein, dass die Vertragspartner quasi dazu genötigt werden, nur Google-Werbeschaltungen zu verwenden. Viertens wird die Portierung von „Online-Werbungskampagnen“ über Google AdWords kritisiert, weil auch hier die Konkurrenz ausgeschaltet wird. Andere Werbeanbieter als Google könnten so bei dem Schalten von Werbekampagnen ausgeschlossen bleiben. Google hatte in der Vergangenheit jedoch mehrfach seine Lösungsbereitschaft signalisiert. Der zuständige Wettbewerbskommissar der EU, Almeida, hat deshalb Google einen Brief zukommen lassen, indem Google erste Vorschläge zur Lösung des Konfliktes unterbreiten soll.

Share This Article
Leave a comment