Staatsanwaltschaft durchsuchte Räume des Forschungsinstituts
Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen soll mehrfach gegen das geltende Tierschutzgesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft untersucht derweil, ob das Forschungsinstitut bei Versuchen mit Affen gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat. Hintergrund für die Ermittlungen sind mehrere bei der Staatsanwaltschaft eingegangene Strafanzeigen. Das Forschungsinstitut wurde derweil von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Die Max-Planck-Gesellschaft zeigt sich derweil verwundert angesichts der Durchsuchung in Ihrem Hause in Tübingen. Nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch das Regierungspräsidium Tübingen untersucht nun die Vorfälle genau.
Max-Planck-Institut Tübingen: Bisher keine Verfehlungen festgestellt
Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte das Regierungspräsidium vom Max-Planck-Institut Antworten auf gestellte Fragen verlangt. Wie das Regierungspräsidium mitteilte, seien gegenwärtig keine Verfehlungen sichtbar. Aus diesem Grunde könne es dem Max-Planck-Institut derzeit auch nicht verwehrt werden, weiterhin Tierversuche durchzuführen. Die Anzeigen gehen auf einen Fernsehbericht aus dem vergangenen Jahr zurück. Dort hatte sich ein Tierschützer als Pfleger in das Forschungsinstitut einschleusen lassen und recherchierte mit versteckter Kamera. Dabei zeigten sich unter anderem Affen mit offenen Wunden sowie Tiere, die sich deutlich übergeben mussten. Die Max-Planck-Gesellschaft indes wies die Vorwürfe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, zurück, sicherte aber einen noch bessere Betreuung der Tiere zu. Außerdem beauftragte die Max-Planck-Gesellschaft einen externen Fachexperten, der bei seinen Untersuchungen vor Ort keine Verfehlung feststellen konnte. Letztlich dürfte nun die Staatsanwaltschaft Tübingen das letzte Wort haben.