Die Universität Bremen geriet in die Kritik, weil sie umstrittene Affenversuche durchführte.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen eine Berufung der Tierschutzbehörde zurückgewiesen.
Bremer Bürgerschaft gegen Affenversuche
Das Gericht stellte fest, dass die Ablehnung eines Verlängerungsantrages aus dem Jahr 2008 nicht rechtens war. Die Tierschutzbehörde argumentierte ihrerseits, das aus Tierschutzgesichtspunkten das Leiden der Affen nicht moralisch zu rechtfertigen sei. Auch die Bürgerschaft in Bremen hatte sich für ein Ende der umstrittenen Versuchstierreihe ausgesprochen. Das Gericht ließ eine Revision nicht zu, damit darf die Universität Bremen die umstrittenen Affenversuchen nunmehr weiter durchführen.
Versuchsreihe seit dem Jahr 1998 durchgeführt
Seit dem Jahr 1998 unternimmt Professor Andreas Kreiter an Makaken neurologische Forschungen. Bei den Versuchen werden insbesondere die Köpfe der Affen fixiert. Dabei müssen die Tiere aktiv an den Experimenten teilnehmen, um trinken zu können. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens legten beide Seiten unterschiedliche Gutachten vor. Das Gericht hingegen ging von einer vertretbaren Belastung für die Tiere aus. Derweil hat der Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, der gleichzeitig Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins ist, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bedauert. Seiner Ansicht nach wurden einseitig die Argumente der Universität vom Gericht beleuchtet. Insbesondere ist es nicht nachvollziehbar, dass das Gericht trotz der für die internationale Forschung und die Fragestellung des Tierschutzes wichtige Bedeutung keine Revision zugelassen hat, so Apel.