Verbraucherschützer gewinnen gegen Electronic Arts

admin
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Auf den Verpackungen der Spiele des Herstellers Electronic Arts erscheinen in Zukunft Informationen über einen notwendigen Internetzugang und eventuell benötigte Zusatzsoftware.

Electronic-Arts

Dies meldet jetzt der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Verbraucherzentrale: Unterlassungserklärung erwirkt

Im Zuge des sogenannten EULA-Streits, also des Endbenutzer-Lizenzvertrages, wurde hierzu eine Unterlassungserklärung seitens der Verbraucherschützer erwirkt. Der Grund für das im November 2011 eingeleitete Verfahren gegen den Spiele-Publisher Electronic Arts waren fehlende Informationen auf der Spieleverpackung des beliebten Spiels „Battlefield 3“. Die Firma Electronic Arts unterließ es unter anderem darauf hinzuweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung notwendig ist. Zudem muss zum Betrieb des Spiels eine Zusatzsoftware aus dem Netz geladen werden. Auch dieser Hinweis unterblieb. Auch einzelne Passagen der Geschäftsbedingungen von Electronic Arts wurden seitens der Verbraucherschützer kritisiert.

Electronic Arts: Recht zur Erstellung von Benutzerprofilen laut AGB

So wies sich Electronic Arts das Recht zu, Benutzerprofile von den Spielern zu erstellen und diese zu Werbezwecken nutzen zu können. Ab dem 01. Juni 2012 müssen nun die Hinweise auf den Verpackungen abgedruckt werden. Ab dem 01. Januar 2013 müssen sämtliche Spiele von Electronic Arts mit dem Hinweis versehen sein. Zudem muss Electronic Arts den Spielekäufern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zumutbarer Art und Weise kenntlich machen.

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